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Aufgaben der Vorstandschaft

Die Aufgaben der Vorstandschaft (im Jubiläumsjahr 2000 !)

Die Leitung des Vereines erfolgt durch den Gesamtvorstand, welcher sich aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem Ausschuß (Beirat) zusammensetzt.

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.

Der Ausschuß setzt sich zusammen aus bis zu 5 aktiven Mitgliedern als Beiräte und dem stellvertretenden Kassierer.

Die Vereinsführung ist beim Musikverein Wallbach e.V. so aufgeteilt, daß die Gesamtheit der anfallenden Organisations- und Verwaltungsaufgaben auf möglichst viele Personen innerhalb der Vorstandschaft verteilt werden. Somit wird verhindert, daß es zu einer Aufgabenhäufung beim 1. Vorsitzenden kommt.

Die Aufgaben sind folgendermaßen verteilt:

A. Geschäftsführender Vorstand

    1. Vorsitzender Urs Weber -

     Gesamtleitung des Vereins

    - Vertretung des Vereins nach Außen

    - Einberufung und Leitung der Generalversammlung und von   Vorstandsitzungen

    - Durchführung von Ehrungen des Vereins

    - Repräsentation bei vereinseigenen Veranstaltungen (Begrüßungen, etc.)

    - Bearbeitung und Verteilung aller Posteingänge

    - Repräsentation des Vereins bei besonderen Anlässen von Vereinsmitgliedern (Geburtstage, Hochzeiten, Beerdigungen)

    - Kontaktpflege zu übergeordneten Behörden und Institutionen (Terminkoordination, Hallenbelegung, etc.)

    - Besuch der Gesamtvorstandsitzung der örtlichen Vereine und von Hauptversammlungen des Bezirks und des Verbandes

 

    2. Vorsitzender Günter Reindl -

     Vertretung des 1. Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit

    - Unterstützung und Beratung des 1. Vorsitzenden

    - EDV-Vereinsverwaltung

    - Führen von Personalakten (An- und Abmeldungen, runde Geburtstage)

    - Mitgliedermeldungen an den Verband

    - Vorbereitung von Vereinsehrungen

    - Meldung für Verbandsehrungen

    - Vorbereitung von Satzungs- und Vertragsangelegenheiten

    - Archivverwaltung

    - Repräsentation des Vereins bei besonderen Anlässen von Vereinsmitgliedern zusammen mit dem 1. Vorsitzenden

    - Bestellung von Kränzen bzw. Blumenschalen für Beerdigungen

    - Einkauf von Präsenten

 

    Kassierer Werner Thomann -

     Rechnungswesen/Buchführung

    - Zuschußangelegenheiten

    - Abrechnung von Vereinsveranstaltungen

    - Versicherungswesen

    - Zahlungen

    - Steuererklärung

    - Überwachung aller Beschlüsse im Finanzwesen

    - Einzug von Passiv- und Ausbildungsbeiträgen

    - Kassenbericht an der Generalversammlung

 

    Schriftführerin Jutta Skubisch -

     Schriftverkehr organisieren und durchführen (Einladungen, Zusagen, Absagen, u.ä.)

    - Korrespondenz für den 1. Vorsitzenden durchführen

    - GEMA-Sachbearbeiter (Anmeldungen, Programmfolge)

    - Vorbereitung von Formularen für Sammlungen

            ”Erstellung der Anwesenheitsliste für die Generalversammlung”

 

B. Ausschuß

 

    1. Beirat Yvonne Roth -

     Protokollführerin

    - Führen von Jahresprotokoll

    - Sitzungsprotokolle anfertigen (Generalversammlung, Vorstandsitzungen)

 

    2. Beirat Martina Huber -

     Dorffestschichtplan

    - Küchenorganisation

 

    3. Beirat Matthias Weber -

     Öffentlichkeitsarbeit

    - Konzipieren von Werbemaßnahmen für Veranstaltungen des Vereins

    - Erstellung von Vereinsmitteilung für Passiv- und Ehrenmitglieder

    - Pressearbeit (Kurzinformation zu Veranstaltungen im Lokalteil der Zeitung, Anzeigen zu Veranstaltungen, Kontaktpflege mit der Lokalpresse)

 

    4. Beirat Andreas Seitz -

     Altpapiersammlung koordinieren (Termine, Presseinfo, Arbeitseinteilung)

    - Wirtschaftsbetrieb bei Dorffest, Herbstfest und Jahreskonzert organisieren

 

    Stellv. Kassierer Ottmar Bäumle -

     Vertretung des Kassierers bei Abwesenheit

    - Organisation der Tombola (Sammlung, Einkauf, Aufbau, Losverkauf, Gewinnausgabe)

 

Der Gesamtvorstand und der geschäftsführende Vorstand sind mit einfacher Mehrheit der Stimmen beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der betreffenden Gremien angehörenden Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden oder, falls dieser verhindert ist, die seines Stellvertreters.

An sämtlichen Vorstandsitzungen nehmen auch die von den Zöglingen und Jungmusiker gewählten Jugendvertreter teil.