Musikverein Wallbach e.V. Ausbildungsordnung 1.Zweck Zweck der Ausbildung im Musikverein Wallbach ist die Ergänzung und Erweiterung des Klangkörpers. Die Instrumentenwahl soll sich auch an den aktuellen
Erfordernissen in der Aktivkapelle richten. 2. Grundsätze Die Bildungsarbeit orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen, wie sie in der Vereinssatzung und der Jugendordnung der Bläserjugend im Bund Deutscher
Blasmusikverbände niedergelegt sind. 3. Beiträge und Kosten Der Musikverein Wallbach stellt die erforderlichen Instrumente zur Verfügung. Während der Instrumentalausbildung ist bis zur Aufnahme in die Aktivkapelle
ein monatlicher Beitrag von DM 15,-
zu bezahlen. Sind mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in Ausbildung, ermäßigt sich der monatliche Beitrag ab dem 2. Kind auf DM 10,-. Falls der Verein kein Instrument stellen muß, wird der Monatsbeitrag um DM 5,- reduziert.
Für mutwillige und fahrlässige Beschädigungen an Musikinstrumenten und Zubehör ist Schadenersatz zu leisten. Persönliche
Ausbildungsmittel wie Theoriebücher, Arbeitshefte, Instrumentalschulen u.ä. müssen selbst bezahlt werden.Es ist wünschenswert, daß sich ein Elternteil eines Schülers als Passivmitglied beim Musikverein anmeldet.
4. Theorie- und Instrumentalausbildung Die Theorie- und Instrumentalausbildung orientiert sich an den entsprechenden Lehrplänen des
Bundes Deutscher Blasmusikverbände und des Verbandes deutscher Musikschulen e. V. (Unterstufe). Bei mangelhafter Eignung oder Leistung muß die Ausbildung beendet werden. 5. Ausbildungsdauer Die Ausbildung auf Blasinstrumenten soll in
der Regel erst ab dem 10. Lebensjahr beginnen. Spätestens nach4 Jahren sollte ein Leistungsstand erreicht sein, um in der Aktivkapelle mitzuspielen. 6. Spielgruppe, Jugendkapelle Je nach Leistung wirken die
Jungmusiker und Aktivmitglieder bis zum 20. Lebensjahr nach Erfordernis in einer Spielgruppe oder der Jugendkapelle mit.
7. Leistungsabzeichen Die Musikschüler
werden vom Verein auf den Erwerb von Leistungsabzeichen vorbereitet. Sie sollten als Mitglied in der Aktivkapelle das Leistungsabzeichen in Bronze und Silber erwerben (Ausbildungsziel).Kosten für die Lehrgänge
übernimmt der Musikverein. Die Kosten sind zu erstatten, wenn der Jungmusiker innerhalb von 2 Jahren nach der Fortbildungsmaßnahme aus dem Verein ausscheidet. 4. Änderung der Erstfassung vom 21.11.1985Wallbach, den 11. Oktober 2000 Der Gesamtvorstand |