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Ausbildungsordnung

Musikverein Wallbach e.V.

Ausbildungsordnung

1.Zweck

Zweck der Ausbildung im Musikverein Wallbach ist die Ergänzung und Erweiterung des Klangkörpers. Die Instrumentenwahl soll sich auch an den aktuellen Erfordernissen in der Aktivkapelle richten.

 

2. Grundsätze

Die Bildungsarbeit orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen, wie sie in der Vereinssatzung und der Jugendordnung der Bläserjugend im Bund Deutscher Blasmusikverbände niedergelegt sind.

 

3. Beiträge und Kosten

Der Musikverein Wallbach stellt die erforderlichen Instrumente zur Verfügung. Während der Instrumentalausbildung ist bis zur Aufnahme in die Aktivkapelle ein monatlicher Beitrag von DM 15,- zu bezahlen. Sind mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in Ausbildung, ermäßigt sich der monatliche Beitrag ab dem 2. Kind auf DM 10,-. Falls der Verein kein Instrument stellen muß, wird der Monatsbeitrag um DM 5,- reduziert.

 

Für mutwillige und fahrlässige Beschädigungen an Musikinstrumenten und Zubehör ist Schadenersatz zu leisten. Persönliche Ausbildungsmittel wie Theoriebücher, Arbeitshefte, Instrumentalschulen u.ä. müssen selbst bezahlt werden.

Es ist wünschenswert, daß sich ein Elternteil eines Schülers als Passivmitglied beim Musikverein anmeldet.

 

4. Theorie- und Instrumentalausbildung

Die Theorie- und Instrumentalausbildung orientiert sich an den entsprechenden Lehrplänen des Bundes Deutscher Blasmusikverbände und des Verbandes deutscher Musikschulen e. V. (Unterstufe).

Bei mangelhafter Eignung oder Leistung muß die Ausbildung beendet werden.

 

5. Ausbildungsdauer

Die Ausbildung auf Blasinstrumenten soll in der Regel erst ab dem 10. Lebensjahr beginnen. Spätestens nach

4 Jahren sollte ein Leistungsstand erreicht sein, um in der Aktivkapelle mitzuspielen.

 

6. Spielgruppe, Jugendkapelle

Je nach Leistung wirken die Jungmusiker und Aktivmitglieder bis zum 20. Lebensjahr nach Erfordernis in einer Spielgruppe oder der Jugendkapelle mit.

 

7. Leistungsabzeichen

Die Musikschüler werden vom Verein auf den Erwerb von Leistungsabzeichen vorbereitet. Sie sollten als Mitglied in der Aktivkapelle das Leistungsabzeichen in Bronze und Silber erwerben (Ausbildungsziel).

Kosten für die Lehrgänge übernimmt der Musikverein. Die Kosten sind zu erstatten, wenn der Jungmusiker innerhalb von 2 Jahren nach der Fortbildungsmaßnahme aus dem Verein ausscheidet.

 

4. Änderung der Erstfassung vom 21.11.1985

Wallbach, den 11. Oktober 2000

Der Gesamtvorstand

Ausbildungsplan